1. Erläuterung
Die Autovermietung-NRW ist ein Produkt der JENG GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Julien Engenhorst.

2. Kontrolle über Ihre Daten
Sie können zu jeder Zeit Einsicht in Ihre von uns erfassten Daten sowie Änderungen und Löschungen verlangen. Bitte kontaktieren Sie uns unter info@autovermietung-nrw.de oder teilen Sie uns Ihren Wunsch schriftlich per Post an folgende Adresse mit:

Autovermietung NRW
JENG GmbH
Rheinstraße 119
41749 Viersen
Deutschland

3. Vermittlung
Die verbindliche Bestätigung der Fahrzeugreservierung erfolgt per Mail nach Zahlungseingang. Der Mietvertrag wird direkt vor Ort zwischen dem Mieter und der Autovermietfirma abgeschlossen und richtet sich nach den jeweiligen Bedingungen der Autovermietfirma. Autovermietung NRW behält sich vor, je nach Verfügbarkeit den Vermietpartner auch kurzfristig zu ändern und den Kunden darüber rechtzeitig zu informieren.
4. Bezahlung
Nach Reservierungsbestätigung ist der Gesamtpreis umgehend per Kreditkarte, Überweisung oder PayPal an Autovermietung NRW zu zahlen, bei einem kurzfristig anstehenden Anmietdatum ist der Gesamtpreis in Bar oder per Kreditkarte am Tag der Fahrzeugübergabe zu entrichten. Die genannten Preise basieren auf einem 24-Stunden-Rhythmus ab dem Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme.
Der Mietpreis gilt für den bestätigten Zeitraum. Abweichungen können zu Mehrkosten führen, z.B. kann der Vermieter bei verfrühter Rückgabe einen höheren Tagespreis zur Anwendung bringen und bei verspäteter Rückgabe die Zusatzzeit zum örtlich anwendbaren Tarif berechnen.
5. Kaution
Wenn Sie Ihr Fahrzeug übernehmen, muss die Kaution Bar hinterlegt werden. Üblicherweise beträgt die Kaution: Mietpreis plus Gegenwert einer Tankfüllung plus Höhe der möglichen Selbstbeteiligung im Schadensfall plus vor Ort zu zahlende Zusatzkosten für optionale Leistungen.

6. Fahrzeugübernahme/–Rückgabe
Bereits zum Zeitpunkt der Buchung legen Sie fest, wann und an welcher Station des Autovermieters Sie den Mietwagen übernehmen und zurückgeben werden.
Die Rückgabe des Fahrzeuges hat nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit einschließlich der kompletten Schlüssel und Fahrzeugpapiere im Ladenlokal des Vermieters oder an der vom Vermieter bezeichneten Stelle zu erfolgen.
Der Vermieter ist berechtigt, sich durch Sichtkontrolle und Probefahrt vom Zustand des Fahrzeuges zu überzeugen und evtl. festgestellte Mängel zu beanstanden.
Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeit erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters! Erfolgt die Rückgabe des Fahrzeuges nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt, und wurde eine Mietzeitverlängerung nicht vereinbart, so hat der Mieter dem Vermieter sämtliche aus der Verspätung entstehenden Folgekosten (z.B. Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges für Folgekunden etc.) sowie auch den die Mietzeit überschreitenden Zeitraum gemäß jeweils gültiger Preisliste zu bezahlen. Bei nicht vereinbarter Überschreitung der Mietzeit gehen die Kosten für versuchte Auffindung und Einbringung des Fahrzeuges voll zu Lasten des Mieters.

Bei Übernahme am Flughafen benötigen wir die Angabe der Flugnummer und der voraussichtlichen Ankunftszeit, damit bei eventuellen Flugverspätungen die Reservierung aufrechterhalten werden kann. Bei Anmietung im Stadtbüro genügt die Angabe der Uhrzeit. In der Regel wird das Fahrzeug für maximal 30 bis 60 Minuten nach angegebener Übernahmezeit für Sie bereitgehalten, solange dies mit den Öffnungszeiten der Vermietstation überein stimmt. Bei Fahrzeugübernahme außerhalb der regulären Öffnungszeiten wird vor Ort eine zusätzliche Gebühr berechnet.

7. Zustellungen
Dieser Service ist entweder im Preis enthalten oder er wird von ausgewählten Vermietern – abhängig von den Öffnungszeiten und von der Distanz der beliefernden Vermietstation – gegen Gebühr angeboten. Die Angabe von Hotelname/–Ort und Telefonnummer des Hotels ist zum Zeitpunkt der Reservierung unbedingt erforderlich. Die Übergabezeit kann nur ungefähr vereinbart werden, d.h. mit einer Toleranz von bis zu 60 Minuten. Zustellungen/Abholungen an/von Häfen, Privatadressen, Ferienhäusern/-wohnungen, oder Campingplätze sind nicht möglich.

8. Fahrzeugzustand
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln, insbesondere die regelmäßige Prüfung des ausreichenden Motorölstandes, fällige Inspektionen, zu beachten und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Die Fahrzeuge der Vermieterin sind grundsätzlich Nichtraucher-Fahrzeuge.

9. Versicherungsleistungen
Die Versicherungsgebühren und –Leistungen unterscheiden sich pro Destination und Fahrzeugkategorie. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Bestimmungen des Mietvertrages (in Landessprache), die durch den Vertragsabschluss vor Ort bindend sind. Es gilt, dass ohne offizielle Schadensaufnahme durch die Polizei die im Mietvertrag eingeschlossenen Versicherungsleistungen nicht abgefordert werden können. Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist, dass die Benutzung des Mietwagens nicht gegen die Bestimmungen im Mietvertrag verstößt (z.B. das Fahren ohne Eintrag im Mietvertrag oder unter Alkoholeinfluss). In den Mietpreisen der Autovermietung NRW sind die Kosten einer Vollkasko Versicherung miteingeschlossen. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist dem jeweiligen Mietvertrag zu entnehmen. Schäden an Reifen, Glas, Außenspiegeln, Unterboden, Innenraum, Dach, Motor, Beschädigung der Schlösser und Verlust der Fahrzeugschlüssel sind nicht mit inbegriffen.

10. Erstattung der Selbstbeteiligung
Bei dem Produkt Erstattung der Selbstbeteiligung sind in keinem Fall erstattbar: Schäden an Innenraum, Getriebe, Unterboden, Dach, Kupplung, Motor, Ölwanne, falsche Betankung, Wildunfälle sowie durch Marderbiss verursachte Schäden. Details und die einzelnen Ausschlüsse des gebuchten Paketes entnehmen Sie bitte dem Mietvertrag. Ebenfalls ausgenommen von der Erstattung sind Schäden an oder Verlust von persönlichen Gegenständen, Fahrzeugdiebstahl der durch Verlust des Fahrzeugschlüssels verursacht wurde, Mietausfallkosten des Vermieters wegen Immobilisierung des Fahrzeugs, Kosten für Pannenhilfe, Abschleppgebühren, ggf. anfallende Bearbeitungsgebühren im Schadensfall, Verwaltungsgebühren sowie persönliche Folgekosten wie Telefongebühren, Hotelübernachtungen und andere Fahrtkosten (öffentliche Transportmittel & Taxis). Eine Erstattung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn ein Verstoß gegen die örtliche Straßenverkehrsordnung zu einem Unfall geführt hat und/oder ein Bußgeld verhängt wurde und/oder eine Straftat begangen wurde und/oder wenn die Versicherung vor Ort (auch die Versicherung eines möglichen Unfallgegners) die Schadensregulierung ablehnt. Es gelten immer die Bedingungen des Mietvertrages des Autovermieters, da die Anmietung der nationalen Gesetzgebung des Anmietlandes unterliegt.
11. Führerschein
Fahrer bzw. zusätzliche, eingetragene Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr (in seltenen Fällen bis zu 3 Jahren) in Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse III (Euroführerschein B) sein. Der Führerschein muss in jedem Fall im römischen Alphabet ausgestellt sein. Bei allen Vermietern gilt ein Mindestmietalter, bei einigen auch ein Höchstmietalter, jeweils für Fahrer und Zusatzfahrer. Bei Fahrzeugübernahme muss neben dem Führerschein ein gültiger Reisepass/Personalausweis vorgelegt werden. Bei Anmietung in Ferndestinationen ist die Vorlage einer internationalen Fahrerlaubnis unbedingt empfehlenswert.

12. Zusätzliche Fahrer
Die Kosten für zusätzliche Fahrer werden vor Ort extra pro Miettag und Zusatzfahrer zzgl. Steuern berechnet. Über die Höhe der Beträge gibt Ihnen die Autovermietung NRW gerne Auskunft. In jedem Fall müssen zusätzliche Fahrer in den Mietvertrag eingetragen werden, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Zusätzliche Fahrer müssen bei Fahrzeugübernahme anwesend sein und Führerschein und Personalausweis/Reisepass vorlegen.
13. Grenzverkehr
Die Einreise mit dem gebuchten Mietwagen in andere Länder muss bereits bei Buchung angefragt werden und bedarf der Genehmigung des Vermieters. Häufig gibt es Einschränkungen für grenzüberschreitenden Verkehr oder höhere, vor Ort zu zahlende Versicherungsgebühren.
14. Sonderzubehör
Sonderzubehör wie z.B. Winterbereifung (wenn nicht im Mietpreis eingeschlossen), Kindersitze o.ä. sollten bereits zum Zeitpunkt der Buchung als Wunsch angegeben werden. Je nach Vermieter wird diese Zusatzausstattung definitiv rückbestätigt oder lediglich als Kundenwunsch in der Buchung vermerkt. Die Kosten für Sonderzubehör sind in Landeswährung direkt vor Ort an den Vermieter zu bezahlen.
15. Stornierungen
Stornierungen bis 72 Stunden vor Mietbeginn sind kostenfrei. Sie erlangen ihre Gültigkeit mit dem Eingang während der Geschäftszeiten von der Autovermietung NRW in Deutschland, wochentags von 9 bis 19 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen von 10 bis 18 Uhr. Bei Stornierungen innerhalb von 48 Stunden vor Mietbeginn kann der Mietpreis leider nicht mehr erstattet werden. Ebenfalls ist bei Stornierung nach dem gebuchten Anmietdatum/der gebuchten Anmietuhrzeit keine Erstattung des Mietpreises möglich. Die Autovermietung NRW erstattet keine bereits bezahlten aber ungenutzten Tage sowie ungenutzte Entfernung z.B. bei Nichterscheinen zum Anmietzeitpunkt, bei zu spätem Erscheinen, weniger genutzten Kilometern oder bei frühzeitiger Rückgabe. Der Kunde hat die Möglichkeit den Nachweis zu erbringen, dass kein Schaden oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist und somit die Stornokosten zu reduzieren.
16. Gutscheine
Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig und können auch nur in dieser Zeit eingelöst werden. Wenn das Fahrzeug zum gewünschten Zeitpunkt nicht mehr verfügbar ist, wird ein gleichwertiges Fahrzeug bereit gestellt.
17. Haftungsbeschränkungen
Eine Haftung für nicht zustande kommende Mietverträge vor Ort wird nicht übernommen, wenn Gründe vorliegen, die der Kunde zu vertreten hat. So etwa bei Fehlen oder Ungültigkeit der zur Anmietung erforderlichen Dokumente (Führerschein, Reisepass/Personalausweis, Kreditkarte); Nichtbeachtung von Mindest-/ oder Höchstalter regeln; Fahruntüchtigkeit infolge von Alkohol- /Drogenkonsum o.ä. Im Übrigen haftet die Autovermietung NRW auf Schadensersatz unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Autovermietung NRW. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Autovermietung NRW nur in der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet die Autovermietung NRW nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. –ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Soweit die Haftung von der Autovermietung NRW ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche, für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr.

18. Haftung für Inhalte
Als Dienstanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Dienstanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
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Stand September 2018

Autovermietung NRW
JENG GmbH
Rheinstrasse 119
41749 Viersen
Geschäftsführer: Julien Engenhorst
Handelsregister: Amtsgericht Mönchengladbach HRB17429